In diesem Haus wird gelebt & geliebt.
Getanzt & gelacht.
Getobt & gezankt.
Ist es bunt & lustig.
Sind wir manchmal
chaotisch & verrückt.
Finden wir für jedes Problem eine Lösung,
weil wir eine Familie sind.
Wir freuen uns auf viele schöne Momente mit euch gemeinsam!
Euer Kindergartenteam Gersdorf a.d.F.
Betreuungsinformation Kindergartenjahr 2025/26
· Das Kindergartenjahr beginnt am 08.09.2025 und endet am 10.07.2026
Weihnachtsferien: 24.12.2025 bis 06.01.2026
Semesterferien: 16.02.2026 bis 22.02.2026
Osterferien: 30.03.2026 bis 06.04.2026
Schließtage: 15.05.2026 und 05.06.2026
· Kindergartenöffnungszeiten:
Ganztags: 7:00 - 15:00 Uhr
Halbtags: 7:00 - 13:00 Uhr
· Die Aufenthaltsdauer des einzelnen Kindes hat in Halbtagsgruppen täglich maximal sechs und in Ganztagsgruppen täglich maximal zehn Stunden zu betragen. Für einen Halbtägigen Besuch muss das Kind grundsätzlich für fünf Tage pro Woche für jeweils mindestens fünf Stunden und zu gleichen täglichen Zeiten eingeschrieben sein. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt täglich mindestens vier Stunden.
· Es werden sozial gestaffelte Elternbeträge in 10 Teilbeträge eingehoben. Diese werden nach Höhe des monatlichen Familiennettoeinkommens anhand des Jahreseinkommens vom Vorjahr berechnet (siehe Einkommensstaffelung). Für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr vor dem Eintritt der Schulpflicht ist ein Halbtagsbesuch (Max. 30 Wochenstunden) gratis. Für darüber hinausgehende Betreuungsstunden werden ebenfalls sozial gestaffelte Elternbeiträge eingehoben.
· Für Halbtags- und Ganztagskinder wird eine Mittagsverpflegung angeboten. Die Kosten werden am Kindergartenbeginn bekanntgegeben. Sollten Sie Ihrem Kind nicht gestatten, an der vom Kindergarten angebotenen Mittagsverpflegung teilzunehmen, ist dem Kind von ihrer Seite eine entsprechende alternative Verpflegung mitzugeben. Dabei ist auch auf eine ausgewogene Ernährung zu achten. Eine Aufwärmung von Speisen bzw. eine gesonderte Zubereitung durch das Kindergartenteam ist nicht möglich.
· Pro Semester wird ein Materialbeitrag für pädagogischen Schwerpunkt von € 40,00 vorgeschrieben (gesamt € 80,00)
· Für etwaige Veranstaltungen (z.B.: Kasperltheater, Ausflüge, Zauberer, usw.) wird zusätzlich ein Unkostenbeitrag einkassiert.
· Wird ein Kind von fremden Personen abgeholt, muss der Kindergarten vorher benachrichtigt werden.
· Aus Gründen eines geordneten Tagesablaufes wird ersucht, die Kinder bis spätestens 8:30 Uhr uns zu bringen.
· Ist ein Kind am Kindergartenbesuch verhindert, haben die Eltern/Erziehungsberechtigten ehest möglich den Kindergarten zu benachrichtigen.
· Eltern/Erziehungsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass das Kind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten den Kindergarten besucht. Bei schweren bzw. ansteckenden Krankheiten (z.B. Windpocken, Scharlach, Keuchhusten, Hand-, Mund- und Fußkrankh. …) muss unbedingt im Kindergarten Bescheid gegeben werden, um das Wohl des Kindes nicht zu gefährden und um andere Kinder nicht einer etwaigen Ansteckungsgefahr auszusetzen.
· Bei Laus- oder Nissenbefall eines Kindes muss umgehend der Kindergarten informiert werden. Der Kindergarten kann bei völliger Nissenfreiheit wieder besucht werden.
· Eine Abmeldung (Änderung der Betreuungszeit) des Kindes während des Kindergartenjahres ist nur pro Semester möglich und ist spätestens bis 15. Jänner 2026 bekannt zu geben.
· Für neu eintretende Kinder ist das Schnuppern an 3 Tagen (in Absprache mit dem Kindergarten) unentgeltlich möglich.
· Findet seitens des Landes Steiermark eine Fortbildungsveranstaltung statt, bleibt an diesem Tag der Kindergarten geschlossen. Diesbezüglich wird rechtzeitig informiert.
· Änderung von Adresse, Telefonnummern und Mailadresse sind dem Kindergarten ehest möglich bekannt zu geben.
· Für Fenstertage wird der Betreuungsbedarf im Vorhinein erhoben.
· Bitte beachten Sie, dass Fotos und Filme über diverse Veranstaltungen nur für Private Zwecke verwendet werden dürfen. Eine nicht genehmigte Weitergabe stellt eine Verletzung der datenschutzrechtlichen Bestimmung dar und könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
· Änderung vorbehalten
GEKI/KIKRI Gersdorf
KINDERGARTENJAHR 2025/2026
Betreuungszeit | monatlicher Betreuungsbeitrag (ohne Sozialstaffel) |
bis 13:00 Uhr (6 Std) | € 176,50 |
bis 15:00 Uhr (8 Std) | € 235,00 |
bis 17:00 Uhr (10 Std)* | € 293,75 |
* Dieser Zeitraum wird nur ab einer gewissen Anzahl an Anmeldungen angeboten.
Der Sozialstaffelbeitrag im Kindergarten Gersdorf an der Feistritz wird bis max. 15:00 Uhr gewährt.
Der Antrag auf Sozialstaffel ist bis spätestens 30.06. des jeweiligen Jahres einzureichen. Eine fristgerechte Antragstellung ist Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ab September des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres. Weitere Infos finden Sie unter: Sozialstaffel
Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr besuchen weiterhin täglich bis zu 6 Stunden den Kindergarten kostenlos. (Geburtenzeitraum 02.09.2019-01.09.2020)
KINDERGARTENJAHR 2026/2027
Betreuungszeit | monatlicher Betreuungsbeitrag (ohne Sozialstaffel) |
bis 13:00 Uhr (6 Std) | € 181,35 |
bis 15:00 Uhr (8 Std) | € 241,80 |
bis 17:00 Uhr (10 Std)* | € 302,25 |
KINDERKRIPPENJAHR 2025/2026
Betreuungszeit | monatlicher Betreuungsbeitrag (ohne Sozialstaffel) |
bis 13:00 Uhr | € 231,81 |
Der Sozialstaffelbeitrag für die Kinderkrippe Gersdorf an der Feistritz wird bis max. 13:00 Uhr gewährt.
Der Antrag auf Sozialstaffel ist bis spätestens 30.06. des jeweiligen Jahres einzureichen. Eine fristgerechte Antragstellung ist Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ab September des jeweiligen Kinderbetreuungsjahres. Weitere Infos finden Sie unter: Sozialstaffel
Auch wenn Ihr Kind während des Kinderkrippenjahres das 3. Lebensjahr erreicht, ist ein automatischer Wechsel in den Kindergarten nicht vorgesehen. Ihr Kind besucht die Kinderkrippe für das gesamte Kinderkrippenjahr, und der entsprechende Beitrag ist weiterhin zu bezahlen.
KINDERKRIPPENJAHR 2026/2027
Betreuungszeit | monatlicher Betreuungsbeitrag (ohne Sozialstaffel) |
bis 13:00 Uhr | € 238,53 |