Durch diesen einmaligen Zuschuss des Bundes sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.
Die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 400,-- erfolgt in zwei Tranchen:
In der 1. Tranche haben Bezieher*innen des Heizkostenzuschusses 2022/23 sowie Personen, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, antragslos die Auszahlung erhalten. Die Auszahlung für diesen Bezieher*innenkreis startete bereits am 6. Juni 2023. - keine Antragstellung notwendig.
In der 2. Tranche sind alle Haushalte mit einem Nettohaushaltseinkommen bis EUR 40.045,00 anspruchsberechtigt.
Dieser Personenkreis kann von 7. August 2023 bis 30. November 2023 einen Online-Antrag unter www.soziales.steiermark.at stellen. Haushalte ohne Internetzugang können den Antrag im Gemeindeamt stellen.