Ab sofort kann im Gemeindeamt ein Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss des Landes für die Heizperiode 2025/26 in der Höhe von € 340,- für alle Heizungsanlagen gestellt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
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Personen die seit 1. September 2025 den Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, und darüber hinaus seit mind. 5 Jahren in der Steiermark ihren ununterbrochenen Hauptwohnsitz haben
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Keine Wohnunterstützung beziehen
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Die Einkommensgrenzen folgender Richtwerte nicht übersteigt:
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Einpersonenhaushalt € 1.661,00
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Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00
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für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind + € 498,00
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Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Das Einkommen errechnet sich wie folgt laufende Lohnsteuerbemessungsgrundlage minus Lohnsteuer des aktuellen Lohnzettels multipliziert mit 14 und geteilt durch 12. Die Antragstellung ist bis spätestens 27. Februar 2026 möglich. Pro Haushalt kann nur EIN Ansuchen gestellt werden.
Neuerung: Ein Nachweis über die Heizkosten (z. B. Heizkostenabrechnung oder Vorschreibung) ist verpflichtend vorzulegen.
In der Gemeinde vorzulegen sind: Einkommensnachweise (nicht älter als 6 Monate) sowie ein Nachweis über die Heizkosten oder sonstige relevante Bestätigungen.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Richtlinien.
