Sie können die ID Austria direkt im Gemeindeamt Gersdorf zu den Parteienverkehrszeiten beantragen.
Bitte bringen Sie dazu einen gültigen Lichtbildausweis sowie Ihr Mobiltelefon mit.
Für Gemeindebürger ist die Bezirkshauptmannschaft Weiz die zuständige Stelle.
Die Beantragung des Führerscheins ist in der Gemeinde nicht möglich.
Für die Beantragung in der Gemeinde Gersdorf an der Feistritz:
Erforderliche Unterlagen wenn Personalausweis vorhanden:
Alter Personalausweis
Aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Erforderliche Unterlagen wenn kein Personalausweis vorhanden:
Reisepass
Aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)
ODER
Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
Aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen wie z.B.: Urkunden bei Namensänderung oder Heirat
Kosten:
Bis zum bzw. am 2. Geburtstag:
Bei Erstausstellung: gebührenfrei
Bei Ausstellung eines weiteren Personalausweises, z.B. wegen Namensänderung: 39 Euro
Nach dem 2. Geburtstag: 39 Euro
Ab dem 16. Geburtstag: 91 Euro
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Bürgerservice unter 03113/2410 gerne zur Verfügung.
Für die Beantragung in der Gemeinde Gersdorf an der Feistritz:
Erforderliche Unterlagen wenn Reisepass vorhanden:
Alter Reisepass
Aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Erforderliche Unterlagen wenn kein Reisepass vorhanden:
Personalausweis
Aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)
ODER
Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
Aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen wie z.B.: Urkunden bei Namensänderung oder Heirat
Kosten:
Bis zum bzw. am 2. Geburtstag:
Normale Zustellung bei Erstausstellung: gebührenfrei
Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung: 44 Euro
Expresszustellung: 67 Euro
Nach dem 2. Geburtstag:
Normale Zustellung: 44 Euro
Expresszustellung: 67 Euro
Ab dem 12. Geburtstag/Erwachsene:
Normale Zustellung: 112 Euro
Expresszustellung: 148 Euro
Gültigkeit von Reisepässen:
Bis zwei Jahre: zwei Jahre
Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Bürgerservice unter 03113/2410 gerne zur Verfügung.