Abwasserbeseitigung

Für die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung ist grundsätzlich die Gemeinde verantwortlich. Die anfallenden Abwässer der Katastralgemeinden Gersdorf und Hartensdorf (geschlossene Ortsgebiete) werden über den öffentlichen Abwasserkanal des Abwasserverbandes Mittleres Feistritztal (Verbandskläranlage Großsteinbach) abgeleitet und in der Verbandskläranlage Großsteinbach gereinigt. In der Katastralgemeinde Gschmaier (Streusiedlung) erfolgt die Entsorgung durch die Abwassergenossenschaft Lichtenegg/Kampelberg und die Abwassergenossenschaft Obergschmaier sowie durch verschiedene Einzelanlagen. In der KG Oberrettenbach werden die Abwässer der gemeindeeigenen Kläranlage zugeführt.

Ein Großteil der Abwässer des Gemeindegebietes wird über den öffentlichen Abwasserkanal entsorgt. Zuständig für das Kanalsystem ist die Gemeinde.

Um die Funktion der Abwasserreinigung nicht zu beeinträchtigen, beachten Sie bitte: Kein Öl oder Fett in den Kanal (gehört zum ASZ), keine Textilien, Hygieneartikel usw. über das WC entsorgen, Wasch- und Putzmittel nur in der unbedingt notwendigen Dosierung verwenden.

Kosten für die Entsorgung über den Abwasserverband Mittleres Feistritztal siehe "Steuern und Abgaben".

Trinkwasser

Die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde wird durch den Wasserverband Grenzland Südost, durch eine lokale Wassergemeinschaft in Gersdorf, durch den Brunnen in der KG Oberrettenbach und durch verschiedene private Hausbrunnen sicher gestellt.

Kosten der öffentlichen Trinkwasserversorgung finden Sie hier: "Steuern und Abgaben".

Verbrauchsermittlung der öffentlichen Trinkwasserversorgung:
Seit 2016 wird die Ablesung der Zählerstände der Wasseruhren in allen Katastralgemeinden mit Hilfe der "Selbstablesekarte" und der Internetplattform "zählerstand.at" durchgeführt. Die Anleitung als Download finden Sie unten.

Anleitung zur Selbstablesung der Wasserzählerstände



Gemeinde Gersdorf an der Feistritz
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